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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unsere AGB:
1. Die Einzelunternehmung McParking / Kai Rixrath, Kurt-Schumacher-Damm 176, 13405 Berlin, bietet unter dem Namen Carport am Airport nun auch am neuen Standort Saatwinkler Damm 68 in 13627 Berlin die Möglichkeit, in der Nähe des Flughafens Berlin-Tegel sicher und günstig seinen Wagen zu parken.
2. Die Insassen der bei Carport am Airport parkenden Fahrzeuge werden per Shuttle kostenlos zum Flughafen gefahren und ebenso kostenlos wieder abgeholt. Der Shuttle ist 24 h besetzt und fährt für Sie nach Bedarf. Der Betreiber behält sich im Interesse aller Kunden vor, in besonderen Fällen (besonderem Shuttletransferbedarf) bei der Rückkehr nur bis zu 2 Personen pro parkendem Fahrzeug zurückzufahren; dies dient in beiderseitigem Interesse dazu, gleichzeitig mehr Fahrer zu transportieren und damit den einzelnen schneller zu seinem Fahrzeug zu bringen. Sollte das Gelände von Carport am Airport am Saatwinkler Damm 68 keine Plätze mehr frei haben, ist es Carport am Airport gestattet, den Kunden auf den von McParking betriebenen Parkplatz am Kurt-Schumacher-Damm 176 in 13405 Berlin zu schicken, welcher sich ca. 3 Minuten Fahrzeit entfernt befindet. Eventuelle Preisunterschiede zwischen beiden Plätzen bekommt der Kunde zurückerstattet, falls er bei Carport am Airport bereits bezahlt hatte.
3. Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen und Hinweisschilder.
4. Die Benutzung der KfZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.
5. Für alle Forderungen aus dem Mietvertrag hat Carport am Airport ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug und dessen Zubehör nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Carport am Airport kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten KFZ in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden; ausserdem ist es Carport am Airport gestattet, die über die vereinbarte Parkdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.
6. McParking haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen orsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung wird vorsorglich ausgeschlossen. McParking übernimmt keinerlei bhutspflichten. Die KFZ-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters. McParking hat sämtliche Shuttlefahrzeuge als Mietwagen mit Insassenversicherung versichert. Ein mögliches Verschulden unsererseits wird durch eine Sach- und Personenhaftpflichtversicherung bgedeckt. Wir weisen explizit darauf hin, daß für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, eine Haftung von McParking ausgeschlossen ist. Im übrigen ist der Mieter verpflichtet, etwaige Schäden noch vor Verlassen unseres Geländes bei McParking zu melden und - bei Unklarheiten über den Schadensverursacher - zur Spurensicherung die Polizei zu rufen. Das Überlassen des Fahrzeugs an Mitarbeiter von McParking erfolgt auf eigene Gefahr; McParking bernimmt keine hieraus evtl. entstehenden Schadensansprüche.
8. Die Öffnungszeiten von Carport am Airport sind aktuell ganzjährig 24 Stunden pro Tag. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten besteht aber nicht. Änderungen der Öffnungszeiten werden per Internet und Aushang bekanntgegeben.
9. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von Carport am Airport mit Hinweisen behilflich ist. Auf dem Gelände von Carport am Airport ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. 10. Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.
11. Bitte beachten Sie, dass unser kostenloser Fahrservice nur für die Insassen des bei Carport am Airport parkenden Fahrzeugs gilt. Wenn Sie Zeit sparen wollen, empfehlen wir Ihnen, evtl. die Mitfahrenden vorab samt Gepäck zum Einchecken zum Flughafen zu bringen und dann als Fahrer allein den Wagen zu uns zu bringen.
12. Generell gibt es keine Rabatte auf bereits rabattierte Preise. An- und Abreisetag werden jeweils als 1 voller Parktag berechnet.
14. Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, 1. Juni 2009 |
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